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   VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08   

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https://dejure.org/2008,29279
VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08 (https://dejure.org/2008,29279)
VK Bund, Entscheidung vom 11.06.2008 - VK 1-63/08 (https://dejure.org/2008,29279)
VK Bund, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - VK 1-63/08 (https://dejure.org/2008,29279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die von einem öffentlichen Auftraggeber erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung; Erfordernis der Ermittlung des Marktpreises der ausgeschriebenen Leistung durch eine ordnungsgemäße Kostenschätzung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung wegen fehlender Mittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08
    Hingegen muss er grundsätzlich darauf vertrauen können, dass der Ag nur Leistungen ausschreibt, von denen der Ausschreibende bei pflichtgemäßer Ermittlung ihrer voraussichtlichen Kosten annehmen kann, sie mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln auch bezahlen zu können (vgl. BGH, Beschl. v. 5.11.2002, X ZR 232/00).

    Zwar gibt es nach der Rechtsprechung des BGH keine Regel, wie die Kostenschätzung zu erfolgen hat, jedoch hat die Ag die bereits bei der Kostenermittlung erkennbaren Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch vertretbaren Weise unter Berücksichtigung vorhersehbarer Kostenentwicklungen zeitnah aufzustellen (BGH, Beschl. v. 5.11.2002, X ZR 232/00).

  • VK Bund, 28.06.2007 - VK 2-60/07

    Ausschreibung zur behindertenspezifischen Ausbildung nach § 102 SGB III

    Auszug aus VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08
    Das Ergebnis eines Vergabeverfahrens ist dann nicht wirtschaftlich, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist (2. VK Bund, Beschl. v. 28.6.2007, VK 2-60/07).
  • VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

    Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2008, 1 VK 39108; VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003, 3207/03 = IBR 2004, S. 41; VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK 1-63/08).
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2008, 1 VK 39/08; VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003, 32-07/03 = IBR 2004, S. 41; VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK 1-63/08 ).
  • VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung einer Ausschreibung; Vorliegen eines

    64 Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08, VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
  • VK Niedersachsen, 14.04.2011 - VgK-09/11

    Zulässigkeit der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei subjektiv zu hoch

    Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2008, 1VK 39/08; VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003, 32-07/03 = IBR 2004, S. 41; VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK1-63/08 ).

    Eine Ausschreibung führt dann zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis aufweist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK1-63/08 ; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2009, VK1-39/09 , zitiert nach VERIS).

    Der Marktpreis ist durch eine ordnungsgemäße Kostenschätzung des Auftraggebers zu ermitteln (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK1-63/08 ).

  • VK Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - VK 1-39/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unwirtschaftlichen Ergebnisses?

    Eine Ausschreibung führt zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist (VK Bund, Beschl. v. 11.06.2008, VK 1-63/08; Beschl.v.28.06.2007, VK 2-60/07).

    Der Marktpreis ist durch eine ordnungsgemäße Kostenschätzung des Auftraggebers zu ermitteln (VK Bund, Beschl. v. 11.06.2008, VK 1-63/08).

    Ist jedoch die Kostenschätzung zu beanstanden oder fehlt sie wie im vorliegenden Fall gänzlich, so kann der öffentliche Auftraggeber seine Aufhebungsentscheidung nicht mit Hinweis auf § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A begründen (so bereits für fehlerhafte Kostenschätzungen: VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008, 1 VK 39/08 ; VK Nordbayern, Beschl. v. 30.07.2008, 21. VK-3194-13/08; VK Bund, Beschl. v. 11.06.2008, VK 1-63/08 ; VK Hessen, Beschl. v. 28.02.2006, 69 d-VK-02/2006; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.10.2003, VK-SH 24/03 ).

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 69/19

    Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung

    Vom Vorliegen eines sachlichen Grundes kann u.a. dann ausgegangen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung zunächst verzichten muss, weil er keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung hat (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
  • VK Sachsen, 19.06.2015 - 1/SVK/009-15

    Vertrag über Anmietung eines noch zu errichtenden Gebäudes ist Bauauftrag!

    Hingegen muss er grundsätzlich darauf vertrauen können, dass der Auftraggeber nur Leistungen ausschreibt, von denen er bei pflichtgemäßer Ermittlung ihrer voraussichtlichen Kosten annehmen kann, sie mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln auch bezahlen zu können (1. VK Bund, B. v. 11.06.2008 - VK 1 - 63/08; im Ergebnis ebenso VK Niedersachsen, B. v. 14.04.2011 - VgK- 09/2011 - zitiert nach ibr-online).
  • VK Niedersachsen, 27.09.2010 - VgK-37/10

    Die Entscheidung über das Aufheben von Verhandlungsverfahren verletzt den Bieter

    Auch der Bieter, der im Rahmen einer Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hat, hat deshalb nicht von vornherein Anlass, darauf zu vertrauen, dass ihm der ausgeschriebene Auftrag erteilt wird (VK Berlin, B. v. 05.11.2009 - Az.: VK - B 2 - 35/09; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2008 - Az.: VK 1 - 63/08 ; B. v. 17.01.2008 - Az.: VK 1 - 152/07 ).

    Bei dem gebotenen strengen Maßstab, der insoweit anzulegen ist, ist demgemäß eine Aufhebung der Ausschreibung regelmäßig dann nicht nach § 26 Nr. 1 c VOB/A gerechtfertigt, wenn die fehlende Finanzierung bei einer mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführten Ermittlung des Kostenbedarfs bereits vor der Ausschreibung dem Ausschreibenden hätte bekannt sein müssen ( BGH, Urteil vom 5.11.2002 - Az.: X ZR 232/00 ; OLG Koblenz, B. v. 15.01.2007 - Az.: 12 U 1016/05 ; 1. VK Bund, B. v. 11.06.2008 - Az.: VK 1 - 63/08 ; B. v. 17.01.2008 - Az.: VK 1 - 152/07 ).

  • VK Niedersachsen, 06.10.2020 - VgK-33/20

    Ausschluss des Angebots eines Bieters aufgrund von unzulässigen Änderungen an den

    Voraussetzung für eine Aufhebung der Ausschreibung bei einem nicht wirtschaftlichen Ergebnis ist stets, dass der Auftraggeber die Kosten für die Ausführung der Leistung vorab ordnungsgemäß kalkuliert hat (vgl. VK Baden-Württemberg, Be-schluss vom 28.02.2008, 1 VK 39/08; VK Südbayern, Beschluss vom 21.08.2003 -32-07/03 = IBR 2004, 41; VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 - VK 1-63/08 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung;

    Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
  • VK Brandenburg, 15.09.2015 - VK 15/15

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.02.2018 - 3 VK LSA 3/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines

  • VK Sachsen-Anhalt, 12.09.2018 - 3 VK LSA 49/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung des Vergabeverfahrens bei nicht

  • VK Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 VK LSA 100/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung eines Vergabeverfahrens; Anforderungen an

  • VK Sachsen-Anhalt, 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Aufhebung

  • VK Niedersachsen, 21.05.2019 - VgK-18/19

    Ausschreibung der Herstellung von Verblendmauerwerk europaweit im offenen

  • VK Sachsen-Anhalt, 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

    Vergabeverfahren: Anforderungen an eine Kostenschätzung; Verstoß gegen das

  • VK Sachsen-Anhalt, 10.12.2018 - 3 VK LSA 71/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Änderung des

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